Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.rbx.music.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
StandderVereinbarkeitmitdenAnforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und §4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen durch einen BITV-Test ist noch noch nicht vorgenommen worden. Die Testergebnisse werden auf dieser Seite ab Q3 2025 hinzugefügt.
Ohne Überprüfung konnte schon festgestellt werden, dass folgende Nicht-barrierefreie Inhalte sich auf dieser Website befinden:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei
- Gebärdensprache (DGS): Für gehörlose Menschen fehlen noch wichtige Informationen als Film in Gebärdensprache. Die Umsetzung der Maßnahme ist in Planung.
- Alle PDF-Dateien, die sich auf dieser Website befinden, müssen noch barrierefrei überarbeitet werden. Diese Umsetzung erfolgt ab Oktober 2025.
- Der Cookie-Banner ist mit dem Erfolgskriterium 2.4.7 WCAG 2.1 (Tastaturfokus sichtbar) nicht vereinbar. Bei Betätigen der Tab-Taste gibt es keine sichtbare Fokusverfolgung.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 07.07.2025 erstellt.
BarrierenmeldensowieInformationenzurBarrierefreiheitdieserWebsite
Ihr möchtet uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für euer Feedback nutzt bitte das Kontaktformular Barriere melden
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach eurem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, könnt ihr euch an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhaltet ihr unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.